Maschinen- und Anlagenführer/in

Was machen Maschinen- und Anlagenführer/innen?
Immer dann, wenn eine Produktionsmaschine fachgerecht bedient und gewartet werden muss, sei es im Rahmen einer Umrüstung oder bei einer vorbeugenden Wartung und Inspektion, tritt der Maschinen- und Anlagenführer in Aktion: er kennt die Anlagen und weiß, wie er die Maschine einstellen und pflegen muss. Die fachgerechte Bedienung und Umrüstung sind für ihn ebenso kein Fremdwort wie die Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung.

In einer einjährigen Grundbildung wird hierfür zunächst das Fundament für die spätere Spezialisierung in der jeweiligen Branche gelegt. Anschließend kontrollieren Maschinen- und Anlagenführer Produktionsanlagen nach Wartungs- und Inspektionsplänen und inspizieren Fertigungssysteme sowie Verschleißteile im Rahmen vorbeugender Instandhaltungsarbeiten. Sie stellen Störungen an Maschinen fest und prüfen die Funktionen von Sicherungseinrichtungen.

Maschinen- und Anlagenführer überwachen weiterhin den Materialfluss, erkennen und beseitigen Störungen in ihrem Arbeitsbereich und sind mit den VDE-Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften über das Arbeiten
an elektrischen Anlagen im Arbeitsgebiet vertraut. Sie können Werkzeuge, Maschinen und Geräte instand setzen lassen sowie deren Gesamtfunktion prüfen.

Ausbildung:
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen Systems im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die reguläre Ausbildungszeit beträgt 2 Jahre.

Voraussetzungen:
Diese Ausbildung richtet sich an eher praktisch begabte Jugendliche. Ein bestimmter Schulabschluss wird von der IHK nicht vorgeschrieben; in der Regel haben die Interessenten den Hauptschulabschluss.

Ausbildungsinhalt:

  • Bedienen von Maschinen und Anlagen
  • Auswahl und Anwendung von Prüfverfahren und -mitteln
  • Auswahl und Anwendung maschineller und manueller Fertigungstechniken
  • Auswahl und Bearbeitung von Werkstoffen
  • Einrichtung und Bedienung von Produktionsanlagen, Nutzung von Steuerungs- und Regeleinrichtungen
  • Einrichten und Umrüsten von maschinen und Anlagen
  • Steuerung des Materialflusses
  • Wartung und Inspizierung von Maschinen und Anlagen
  • Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen

Arbeitsgebiet:
Maschinen- und Anlagenführer/innen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil-, Druck- und Papier verarbeitenden Industrie.

Ergänzende Informationen:
Die Verordnung über die Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/Anlagenführerinnen (BGB 2004, Teil I, Nr. 19) sowie den Ausbildungsrahmenlehrplan finden Sie hier:

Verordnung und Rahmenlehrplan Maschinen- und Anlagenführer/in (PDF-Datei) (Quelle: www.bgbl.de)