Vergüten

Dieses Infoblatt soll den Anwendern als kurzer, praxisnaher Leitfaden für das Wärmebehandlungsverfahren Vergüten dienen

1. Beschreibung

Das Vergüten wird den thermischen Wärmebehandlungsverfahren zugeordnet. Es handelt sich hierbei um ein kombiniertes Wärmebehandlungsverfahren von Härten mit einem nachfolgenden Anlassen. Härten ist ein Wärmebehandlungsverfahren, das aus Austenitisieren und schnellem Abkühlen besteht. Dabei erfolgt eine Härtezunahme durch eine mehr oder weniger vollständige Umwandlung des Austenits in Martensit und gegebenenfalls in Bainit.

Ergänzende Informationen über das Härten können Sie dem Infoblatt „Härten“ entnehmen.

Beim Anlassen handelt es sich um ein- oder mehrmaliges Erwärmen eines gehärteten Werkstücks zur Erzielung vorgegebener mechanischer Eigenschaften.

Ergänzende Informationen über das Anlassen können Sie dem Infoblatt „Anlassen“ entnehmen.

2. Geeignete Werkstoffe

Alle härtbaren Stähle.

3. Vorzüge dieser Wärmebehandlung

  • hohe Standfestigkeit
  • hohe Dauerschwingfestigkeit
  • gute Zug- und Kerbschlagzähigkeit
  • gute Biegewechselfestigkeit
  • ideale Voraussetzung für spätere thermochemische Wärmebehandlung

4. Kundenangaben zur Wärmebehandlung

Im Rahmen der Vergütung sind folgende Prüfungen vorzusehen:

  • Härteprüfungen und auf besonderen Wunsch
  • Zugfestigkeitsprüfung
  • Ermittlung der Kerbschlagzähigkeit
  • Dauerschwing- und Biegewechselfähigkeit

5. Kundenangaben zur Wärmbehandlung

Zur Durchführung des Vergütens benötigt der Lohnhärter folgende Angaben:

  • Werkstoffbezeichnung
  • Angabe der Härteprüfstelle
  • Angabe zur Probenentnahme für Zug- und Kerbschlagversuche
  • Angabe zu den mechanischen Eigenschaften

Weitere für das Vergüten notwendige Angaben sind dem Lohnhärter mitzuteilen.

Als Orientierung kann das Infoblatt „Angaben zum Wärmebehandlungsauftrag“ herangezogen werden.