Verbandsportrait

Der Industrieverband Härtetechnik

Der IHT hat laut Satzung die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen Interessen der Mitglieder zu wahren und zu fördern sowie die Interessen der Gesamtheit der Mitglieder gegenüber Behörden und wirtschaftlichen Vereinigungen zu vertreten. Mit der Gründung des IHT wurden zum einen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Lohnhärter als rechtlich selbstständige Gruppe in der gewerblichen Wirtschaft etablieren konnten, um so ihre berechtigten Interessen geltend zu machen. Zum anderen bietet der IHT die Plattform für ein breites Spektrum des Meinungs- und Erfahrungsaustausches sowie gemeinsamer Aktivitäten. Im Laufe der Jahre konnten so allgemein interessierende Themen und Aufgaben in Angriff genommen und weitgehend abgeschlossen werden.

Schwerpunkte dieser Verbandsarbeit waren z.B.

  • die Ausarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Lohnhärtereien, die beim Bundeskartellamt angemeldet wurden,
  • die Neuordnung des branchenspezifischen Ausbildungsberufes „Werkstoffprüfer mit dem Schwerpunkt Wärmebehandlungstechnik“
  • die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu allgemein interessierenden Themen

sowie Betriebsvergleiche und eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu zählen z.B. der Auftritt des IHT im Internet, die Darstellung eines umfangreichen und detaillierten Leistungsverzeichnisses der Lohnhärtereien in elektronischer (Internet) und schriftlicher Form, ein Imagefilm über die Wärmebehandlungsbranche, allgemein verständliche Infoblätter über wichtige Wärmebehandlungsverfahren und Messebeteiligungen.

All diese Aktivitäten dienen dem Zweck, die Lohnhärtebranche allgemein bekannt zu machen sowie das Leistungsangebot und die Leistungsfähigkeit der Mitglieder darzustellen.