Werkstoffprüfer - Ein Ausbildungsberuf mit Zukunft

Was machen Werkstoffprüfer*?
Wenn ein Skateboard schon bei der kleinsten Belastung in zwei Teile zerbricht, hat das Material meistens einen Fehler. Damit die Qualität stimmt und Unfälle vermieden werden, untersuchen Werkstoffprüfer z.B. Metalle oder Kunststoffe auf Härte, Zugfestigkeit, Hitze- und Kältebeständigkeit usw. Dabei wenden sie verschiedene Prüfverfahren an und dehnen, drücken oder biegen mit speziellen Apparaten die verschiedenen Werkstoffe. Mit Hilfe von Mikroskopen, Röntgenstrahlen oder Ultraschall schauen sie sich Metalle auch von innen an, um mögliche Fehler festzustellen. Sie wissen genau, wie sich die verschiedenen Werkstoffe je nach Belastung verhalten müssen und leisten so einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Umweltschutz.

Ausbildung:
Im Ausbildungsbetrieb werden das praktische und Teile des theoretischen Wissens vermittelt, ergänzt durch die Berufsschule, in der vor allem die Theorie vertieft wird. Diese Kombination ist nötig, um die anspruchsvollen Abschlussprüfungen gut bestehen zu können. Außerdem kann die Berufsschule teilweise die Funktion einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte übernehmen, in der Versuche und Verfahren ergänzend zur praktischen betrieblichen Ausbildung vermittelt werden, über die manche Ausbildungsbetriebe möglicherweise nicht verfügen. In einigen Regionen entstanden in Absprache zwischen Ausbildungsbetrieben Ausbildungsverbunde, in denen die Auszubildenden in zuvor abgesprochenen Zeiträumen wechselweise in den Partnerunternehmen geschult werden.

Berufliche Fähigkeiten:
Während ihrer Ausbildung lernen die Auszubildenden, selbstständig metallische Werkstoffe zu untersuchen und ihre Eigenschaften durch technologische Prozesse zu verändern. Sie erwerben Grundfertigkeiten in der Metallbearbeitung. Die genaue Kenntnis der vorangegangenen Produktions- und Bearbeitungsschritte und fundiertes Wissen über die Werkstoffe verleihen ihnen die Fähigkeit, Fehler zu entdecken, zu analysieren und sichere Hinweise zur Vermeidung von Fehlerquellen zu geben.

Arbeitsgebiete:
Vier Fachrichtungen stehen zur Auswahl
Die überarbeitete Verordnung zur Berufsausbildung von 2013 sieht vier Fachrichtungen vor, von denen eine ausgewählt werden muss: Die Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik ist besonders für Wärmebehandlungsunternehmen und Härtereien von Interesse. Zudem gibt es die weiteren Fachrichtungen Metalltechnik, Kunststofftechnik und Systemtechnik.


Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik

Die Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik weist in vielen Bereichen Überschneidungen mit der Fachrichtung Metalltechnik auf, jedoch stehen hier die unterschiedlichsten Wärmebehandlungsverfahren für Stähle, Gusswerkstoffe und NE-Metalle im Mittelpunkt der Ausbildung. Das Überwachen komplexer Anlagen und Öfen gehört genauso zum Aufgabenbereich, wie das eigenverantwortliche Steuern der Prozesse, die im Bereich der Wärmebehandlung von Stählen und bei der Herstellung von Gusswerkstoffen eingesetzt werden. An Bauteilen werden Untersuchungen auf innere und äußere Fehler durchgeführt und die gleichbleibende Qualität von Produkten wird mit den verschiedensten Untersuchungsmethoden überwacht. Mit zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfverfahren werden Materialeigenschaften, wie z.B. Härte, Festigkeit, Verformbarkeit oder Zähigkeit, untersucht. Bei diesen Tätigkeiten werden die modernsten Prüfgeräte eingesetzt. Unter dem Metallmikroskop werden der Feinbau und die innere Struktur von Bauteilen untersucht.
Die genaue Dokumentation der Prüfergebnisse gehört ebenfalls zum Tätigkeitsfeld des Werkstoffprüfers. Schadensfälle bieten die Möglichkeit, Ursachen des Werkstoffversagens zu ermitteln. Die enge Zusammenarbeit mit den Auftraggebern, die gewünschten Materialeigenschaften zu erzeugen und im Produktionsprozess einzuhalten, stellt eine besondere und spannende Herausforderung dar.

Ausbildungsinhalt:

  • Wärmebehandlung
  • Chemische Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Qualitätsmanagement
  • Werkstofftechnik
  • Grundlagen zur Werkstoffkunde
  • Zerstörungsfreie Prüfungen
  • Zerstörende Prüfungen
  • Metallografie (Arbeiten am Mikroskop)

Ausbildungsbetriebe:

  • Härtereien und Wärmebehandlungsbetriebe
  • Stahl- und Schmiedewerke
  • Gießereien
  • Rohrwerke
  • Automobilindustrie
  • Luft- und Raumfahrttechnik
  • Motorenwerke
  • Universitäten
  • Forschungsinstitute
  • Prüf- und Überwachungsinstitute

Tätigkeiten:
Werkstoffprüfer werden in Laboratorien und auch in der Produktion/Fertigung eingesetzt, um die Qualität der durchgeführten Wärmebehandlung zu prüfen und zu dokumentieren. Werkstoffprüfer der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik werden mit der verantwortungsvollen Aufgabe betraut, Wärmebehandlungsunternehmen/Härtereien die Ofenanlagen zu betreuen, Behandlungsprozesse der Bauteile zu überwachen und wo es möglich ist, zu verbessern. Sie können gut im Team arbeiten und suchen im Schadensfall zusammen mit allen Beteiligten nach Ursachen und Lösungswegen, denn Werkstoffprüfer sind im Rahmen ihrer Tätigkeit mitverantwortlich dafür, dass ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte das Unternehmen verlassen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, konzentriert sich die Ausbildung im Wesentlichen auf die Beherrschung folgender Versuche und Prozesse und der Bedienung der hierfür erforderlichen Prüfgeräte:

  • Härteprüfung
  • Oberflächenveredelung
  • Schichtprüfung
  • Abeiten in Chemie- und Physiklaboratorien
  • Röntgenprüfung
  • Metallbearbeitung
  • Rissprüfungen
  • Bedienen von Ofenanlagen
  • Wareneingangs- und Warenausgangskontrolle
  • Festlegung von Wärmebehandlungsabläufen
  • Oberflächenprüfung
  • Schliffpräparation/Mikroskopieren
  • Ultraschallprüfungen
  • Mechanische Prüfverfahren, z.B. Zugversuche
  • Korrosionsprüfungen
  • Kontrolle der Produktqualität

Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer dieses Berufes erstreckt sich über 3,5 Jahre mit der Möglichkeit, bei entsprechender Vorbildung und guten Leistungen die Ausbildungszeit auf 3 Jahre zu verkürzen.

Ergänzende Informationen:
Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur /Werkstoffprüferin“ finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr. 31 vom 28.06.2013 ab Seite 1693.

Verordnung Ausbildungsberuf Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin (PDF-Datei) (Quelle: www.bgbl.de)

*als neutrale Form für männlich/weiblich