Das willensbildende Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie bestimmt die Grundzüge der Verbandsarbeit. Sie entscheidet insbesondere über
- die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern,
- die Art und Höhe des Beitrages,
- die Jahresabrechnung und den Haushaltsvoranschlag,
- die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,
- eine Änderung der Satzung,
- die Auflösung der Verbandes.
Sie wählt ihren Vorstand.
(Auszug IHT-Satzung 1999, § 6, Ziff. 1)