Mitgliederversammlung

Das willensbildende Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung. Sie bestimmt die Grundzüge der Verbandsarbeit. Sie entscheidet insbesondere über

  • die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern,
  • die Art und Höhe des Beitrages,
  • die Jahresabrechnung und den Haushaltsvoranschlag,
  • die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung,
  • eine Änderung der Satzung,
  • die Auflösung der Verbandes.

Sie wählt ihren Vorstand.

(Auszug IHT-Satzung 1999, § 6, Ziff. 1)